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Teilnahmebedingungen

(Stand: November 2005)

Wir bitten Sie, das Jahresprogramm zu verwahren, da keine Einladungen zu den einzelnen Lehrgängen verschickt werden. Angemeldete Lehrgangsteilnehmer erhalten eine Woche vor Lehrgangsbeginn kurze Mitteilungsschreiben. Unangemeldet Anreisende können am Lehrgang nicht teilnehmen.

Anmeldung:
Sie sind zu einem Lehrgang angemeldet, wenn Ihre Zahlung der Lehrgangsgebühr mit Angabe des gewünschten Lehrgangs auf der

Kreissparkasse Birkenfeld
	BLZ 56250030
	Konto-Nr.: 815330
Heike Scherer, Holzbach
eingegangen ist. Mit der Absendung der Überweisung erkennen Sie die Lehrgangsbedingungen an. Erfolgt keine schriftliche oder telefonische Absage, so ist Ihre Meldung angenommen.

Bei der erstmaligen Anmeldung zu einem Lehrgang der LAG Tanz Rheinland-Pfalz e.V. bitten wir die Anmeldung zusätzlich schriftlich an die Geschäftsführerin, Frau Heike Scherer, zu richten. Bitte benutzen sie hierzu das beiliegende Anmeldeformular. Die Anschrift finden Sie unter dem Menü-Punkt Adressen.

Die Überweisungen sind so rechtzeitig abzusenden, daß sie spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn der Geschäftsstelle vorliegen. Anmeldungen, die nur telefonisch (ohne Überweisung der Lehrgangsgebühr) getätigt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Die Vergabe der Lehrgangsplätze erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der Zahlungseingänge der Lehrgangsgebühren. Ist der gewünschte Lehrgang bei Eingang Ihres Beitrages schon ausgebucht, erhalten Sie den eingezahlten Betrag voll zurück.

    Auf Ihrer Anmeldung bitte vermerken:
  1. Lehrgangsdatum
  2. Vor- und Zuname
  3. Anschrift
  4. Telefonnummer
  5. Verpflegungswunsch: vegetarisch - ja/nein

Jede Mitgliedsgruppe kann nur zwei Personen verbilligt zum Lehrgang melden. Bei Ausbuchung des Lehrganges können nur 2 Personen je Gruppe teilnehmen. Die Lehrgangsteilnehmer müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Alle Wochenendlehrgänge beginnen samstags um 15.00 Uhr und enden sonntags um 15.00 Uhr. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Doppel- und Mehrbettzimmern. Eine Unterbringung im Einzelzimmer kann nur auf besonderen Wunsch (bitte bei der Anmeldung angeben) und gegen Aufpreis erfolgen.

Abmeldung:
Nehmen Sie trotz Anmeldung ohne rechtzeitige vorherige Absage an einem Lehrgang nicht teil, muß Ihre eingezahlte Lehrgangsgebühr einbehalten werden. Bei einer rechtzeitigen Abmeldung ( 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn) wird die von Ihnen eingezahlte Lehrgangsgebühr an Sie zurückgezahlt. Wenn die Abmeldung danach (bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn) erfolgt, wird eine Verwaltungsgebühr von 10,- Euro je gemeldeter Person einbehalten.

Ausfälle:
Bei Ausfall eines Referenten kann von uns ein entsprechender Referent eingesetzt werden. Sofern ein Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen Gründen abgesagt werden muß, erhalten Sie rechtzeitig Bescheid. Der eingezahlte Betrag wird in diesem Fall voll zurückerstattet.

Haftung:
Für evtl. Schäden oder Unfälle jeder Art, die während der An- und Abreise und auf dem Lehrgang selbst passieren, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Anfragen:
Gerne nehmen wir Ihre Wünsche und Anregungen entgegen. Bitte wenden Sie sich damit an die Geschäftsführerin oder an die 1. Vorsitzende.

Informationen für Lehrkräfte:
Die Anmeldung für die vom Staatlichen Institut für Lehrerfort- und Weiterbildung (IFB Speyer) gem. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 13.10.92, Pte. 2.4 u. 4.2, Amtsblatt 6/93, S. 220 ff. als dienstliches Interesse anerkannten Lehrgänge können unmittelbar an unsere Geschäftsstelle gerichtet werden. Urlaub aufgrund der Urlaubsverordnung kann nur gewährt werden, wenn die Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist und andere dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Einen Zuschuß zu den Kosten der Teilnahme kann das SIL nicht zahlen.

Anmeldevordrucke

Hier liegen zwei Vordrucke für sie zur Verfügung, mit denen sie sich anmelden können:

(Stand: November 2006)


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